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Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Erster Deutscher Cochlear Implant Tag am 4. Juni
Stewens: Drei Cochlear Implant Zentren in Bayern - frühe Diagnose von Hörstörungen durch Neugeborenen-Hörscreening
„Bayern hat in der Frage der Versorgung mit Cochlear Implant (CI) eine Vorreiterrolle übernommen und mit drei Cochlear Implant Zentren in München, Regensburg und Würzburg, sieben Beratungsstellen und sechs Kliniken eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung dieses neuen Verfahrens geschaffen. Hinzu kommt, dass das flächendeckende Neugeborenen-Hörscreening in Bayern eine frühe Diagnose und Behandlung der Hörstörung ermöglicht. Damit verbunden ist nämlich auch eine direkte und frühzeitige Erfassung von Neugeborenen mit hochgradiger Schwerhörigkeit, die für eine Cochlear-Implantation in Frage kommen.“ Darauf wies Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute anlässlich des ersten deutschen Cochlear Implant Tages hin, zu dem der kommende Samstag unter dem Motto „Taub und trotzdem hören“ ausgerufen wurde.
Das CI sei eine wichtige Errungenschaft der modernen Medizintechnik. Die Innenohr-Prothese ermögliche einen Weg aus der Taubheit, indem sie eine Schallwahrnehmung – ähnlich dem Hören – erzeuge. Ein Cl eigne sich vor allem für taub geborene Kinder, nach dem Spracherwerb ertaubte Kinder und Erwachsene sowie hochgradig Schwerhörige. „Eine erfolgreiche CI-Versorgung bei Kindern ist abhängig von einer sehr frühen Erkennung der Hörschädigung und einer intensiven Frühförderung. Es ist dringend notwendig, dass gehörlos geborene Kinder möglichst frühzeitig ein Implantat bekommen, weil die frühkindliche Reifung der Hörbahn für die Hör- und Sprachentwicklung von entscheidender Bedeutung ist“, betonte die Ministerin. Alle wichtigen Informationen und Adressen zum CI können im Internet unter www.dcig.de bzw. www.bayciv.de aufgerufen werden.
Stewens: „Eine Hörbehinderung sieht man nicht und sie führt wegen der Kommunikationsbarrieren nicht selten zur gesellschaftlichen Ausgrenzung der betroffenen Menschen aus der Welt der Hörenden. Unabhängig von einer Versorgung mit geeigneten Hilfsmitteln – wie dem CI – ist eine
barrierefreie Kommunikation für ein besseres Verständnis von hörbehinderten und hörenden Menschen und für mehr gesellschaftliche Teilhabe unabdingbare Voraussetzung. Die Staatsregierung erarbeitet
deshalb derzeit die notwendigen Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Bayerischen
Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung, die z. B. die Rechte hörbehinderter Menschen auf Hilfsmittel im Umgang mit der Verwaltung und bei öffentlichen Anlässen regeln. Dies sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer barrierefreien Gesellschaft.“
Quelle: www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0506-277.htm
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Stand: 18.06.2005